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Änderung der Auflagen für den Trainingsbetrieb

Ab dem 26.11.2021 gilt für den Trainingsbetrieb für Erwachsene die 2G-Regelung. Schüler, die in der Schule getestet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Teilnahme am Training wird gemäß der Verordnung dokumentiert.