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Training mit 2G

Ab sofort gilt solange Baden-Württemberg sich in Alarmstufe I befindet für den Trainingsbetrieb wieder die 2G Regel, also Zutritt zum Training für:

  • Geimpfte und Genesene,
  • Kinder die noch nicht eingeschult sind,
  • Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre, die in der Schule getestet wurden,
  • Personen die sich nicht impfen lassen können,
  • Personen für die es keine allgemeine Empfehlung der STIKO gibt.