Ab sofort gilt solange Baden-Württemberg sich in Alarmstufe I befindet für den Trainingsbetrieb wieder die 2G Regel, also Zutritt zum Training für:
- Geimpfte und Genesene,
- Kinder die noch nicht eingeschult sind,
- Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre, die in der Schule getestet wurden,
- Personen die sich nicht impfen lassen können,
- Personen für die es keine allgemeine Empfehlung der STIKO gibt.