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Trainingsregeln Öffnungsstufe 3

Nach Erreichen der Öffnungsstufe 3 lt. Corona-Verordnung sind nun auch wieder die Sporthallen für den Vereinssportbetrieb durch die Stadt Calw geöffnet worden. Stand 07. Juni 2021

Das bedeutet für unseren Verein:
1. Es darf wieder mit Kontakt trainiert werden
1.1 Pro 10 qm Hallenfläche ist eine teilnehmende Person zulässig; bei ca. 300 qm Hallenfläche also max. 30 Personen incl. LehrerInnen.
1.2 Die Umkleiden und Duschen sind geöffnet. Auf einen Abstand von 1,5 m ist nach Möglichkeit zu achten, der Aufenthalt auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
2. Generell gilt für das Training in der Halle (Dojo)
2.1 Tagesaktueller Corona-Test
2.2 Kontaktdokumentation
2.3 Hygienemaßnahmen (Hygienekonzept) vor Ort
3. Testpflicht zur Teilnahme am Training
3.1. Tagesaktueller Corona-Test nicht älter als 24 Stunden
3.2. bei schulpflichtigen Personen eine Bescheinigung der Schule über einen negativen Schnelltest nicht älter als 60 Stunden
3.3. Bescheinigung des Arbeitgebers über einen negativen Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
3.4. Ausnahmen:
3.5. Genesene mit Vorlage eines positiven Testes, der mind. 28 Tage zurückliegt und max. sechs Monate alt ist
3.6. Geimpfte unter Vorlage des Impfausweises zum Nachweis der vollständigen Impfung (14 Tagefrist beachten)
3.7. Für das sog. Outdoor-Training müssen nur die AHA-Regeln und die Kontaktdokumentation beachtet werden – keine Testpflicht.
4. Durchführung
4.1. Wünschenswert wäre, wenn die teilnehmenden Personen einen der unter Ziffer 5 genannten
4.2 Vorlagen zum Training mitbringen. Ist dies nicht möglich, bietet die Abteilung einen Schnelltest vor Trainingsbeginn an. Dies setzt aber voraus, dass die betreffende Person 30 Minuten vor Trainingsbeginn anwesend ist. Dieses Angebot sollte aber nach Möglichkeit nur in Ausnahmefällen angenommen werden.
4.3 Es besteht eine Pflicht zur Kontaktdokumentation. Dieses Prozedere wurde auch schon bei der ersten Pandemiewelle durchgeführt. Die erhobenen Daten plus Testatmodell werden durch TrainerInnen erhoben, dokumentiert, archiviert und nach 14-28 Tagen gem. DSVO vernichtet.
Bitte beachten!
Personen, mit Corona-spezifischen Symptomen wie Fieber, Kopfschmerzen, Geruchs- und /oder Geschmacksverlusten dürfen am Training nicht teilnehmen!
Auch wenn sich später herausstellen sollte, dass es wirklich nur eine „ganz alltägliche Erkältung“ war, bitten wir im Interesse von allen, um ein Fernbleiben vom Trainingsbetrieb. – Danke!

Wir bedanken uns bei allen, die uns in diesen schwierigen Zeiten die „Stange“ gehalten haben. Es war für uns alle eine sehr schwierige Zeit.